Ex-Frau erbt nicht; Ex-Lebenspartner schon
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird die Erbeinsetzung eines geschiedenen Ehegatten im Testament mit der Scheidung unwirksam. Anders verhält es sich jedoch bei unverheirateten Paaren. Ein Testament zugunsten eines früheren Partners bleibt in der Regel gültig, solange im Testament selbst kein ausdrücklicher Bezug zu einer späteren Eheschließung hergestellt wurde. Die Gerichte haben entschieden, dass die für Ehegatten geltenden Regeln nicht auf unverheiratete Paare übertragen werden können. Somit müssen Ex-Partner, anders als Ex-Ehepartner, explizit aus dem Testament gestrichen werden, um deren Erbansprüche zu verhindern. Während bei verheirateten Paaren mit der Scheidung auch gegenseiteige Erbeinsetzungen unwirksam werden, müssen solche letztwilligen Verfügungen unter nichtverheirateten Paaren aktiv aufgehoben werden – Sonst droht der oder die Ex zu erben. Der Bundesgerichtshof hat eine Übertragbarkeit der Regelungen für Ehegatten auf nichteheliche Beziehungen abgelehnt.