Das Berliner Testament

28.9.2024
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Erbrecht Finanzierung

Unter Eheleuten und eingetragenen Partnerschaften ist das Berliner Testament eine häufig gewählte Form der letzten Verfügung. Wer sich mit dem Thema Testament schon einmal auseinandergesetzt hat, wird sicherlich über diesen Begriff gestolpert sein. Doch was genau verbirgt sich dahinter und weshalb kommt es bei dieser häufigen gewählte Form trotzdem oft zu Streitigkeiten?

Durch einen Erbfall in der Familie kommt es in der Regel zu einer Erbengemeinschaft zwischen mehreren Erben. Das rührt daher, dass die gesetzliche Erbfolge ein Erbrecht für Verwandte (z.B. Kinder) aber auch den Ehegatten vorsieht. Sind in der gesetzlichen Erbfolge keine Kinder vorhanden, dann erben andere Verwandte (z.B. Geschwister, Neffen, Nichten) neben dem Ehegatten. Wurde durch Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, kommt es ebenfalls zu einer Erbengemeinschaft. Die Erbquote des Ehepartners hängt dann davon ab, ob und wieviele Kinder vorhanden sind. Diese Erbengemeinschaften sind potentielle Konfliktherde.

Dort setzt das Berliner Testament als Lösung an: Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerbe ein. Die Kinder sollen beim Tode des Erstversterbenden enterbt werden, sodass es zu keiner Erbengemeinschaft kommt. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Kind z.B. die Hälfte des Hauses, in dem der noch lebende Elternteil wohnt, erbt und eventuell die Auszahlung oder den Verkauf erzwingen kann. Der noch lebende Ehegatte ist somit wirtschaftlich abgesichert. Die Kinder sollen dabei nicht gänzlich leer ausgehen, sondern sind meist als "Schlusserben" vorgesehen. Sie sollen nach dem Tode beider Elternteile dann alles erben.

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